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Fotoaufnahmen
Das „Recht am eigenen Bild“ ist eine Ausprägung des Persönlichkeitsrechts, welches grundgesetzlich geschützt ist. Im Rahmen von Schul- und Klassenveranstaltungen (Schulfest, Klassenfahrten, etc.) werden häufig Fotos gemacht.
Um Einzelaufnahmen und kleinere Gruppenaufnahmen Ihrer Kinder veröffentlichen zu können (auch auf unserer Homepage), benötigen wir Ihre Zustimmung.
Ohne diese erfolgen selbstverständlich keine Veröffentlichungen.
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