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Klassenelternvertretung (KEV) und Schulelternbeirat (SEB)

Die Elternvertretung ist ein wichtiges Mitwirkungsorgan für Eltern an Schulen. 

Bei der KEV wird zu Beginn des Schuljahres in jeder Klasse ein/e Elternvertreter/In sowie ein/e Stellvertreter/In gewählt.

Dabei handelt es sich um engagierte Mütter und Väter, die sich in ihrer (meist) zweijährigen "Amtszeit" für die Belange der Schüler und Eltern einsetzen, die Verbindung zwischen Schule und Elternhaus sicher stellen und die bei schulischen und außerschulischen Veranstaltungen organisatorisch oder tätig mitwirken.

Ihr Schulelternbeitrat (SEB) besteht aktuell aus folgenden gewählten Mitgliedern:

Isabelle von Bomhard (Vorsitzende)

Katharina Brilz (stellvertretende Vorsitzende)
Janina Röder

Leonhard Schön

Julia Weis

Sascha Wenski

Eva Wittenberg

Die wesentlichen Aufgaben und Funktionen des Schulelternbeirates (SEB) sind im Schulgesetz geregelt: So hat der SEB die Aufgabe, die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Er soll die Schule beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten.

So nimmt der SEB z.B. an Konferenzen und Schulbuchausschuss-Sitzungen beratend teil.

Er vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und gegenüber der Öffentlichkeit.

Die Schulleitung unterrichtet den SEB über alle Angelegenheiten, die für das Schulleben von wesentlicher Bedeutung sind.

Der SEB tagt in nicht-öffentlicher Sitzung, kann jedoch Gäste einladen. Je nach Bedarf, reicht 1 Sitzung pro Halbjahr. Die Schulleitung nimmt in der Regel an den Sitzungen teil. Die Sitzungen werden protokolliert.

Auch durch verschiedene Aktivitäten, wie z.B. der Umgestaltung des Schulhofes, der Vorbereitung von Festen, der Organisation von Theaterstücken, der Zusammenarbeit mit dem Förderverein usw., trägt der SEB dazu bei, dass die Schule ein Ort für Kinder ist, an dem sie sich wohl fühlen und an den sie gerne hingehen.

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